Steuerrecht Schloss Nordkirchen e.V.

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F O R U M

SATZUNG

Download der vollständigen Satzung (pdf)

a)

Veranstaltungen öffentlicher Tagungen (Kongresse, Vorträge und Fortbildungen)durchführt,

b)

den Gedanken- und Meinungsaustausch zwischen den in Gesetzgebung, Verwaltung, Gerichtsbarkeit, in den freien und selbständigen Berufen, in Unternehmen sowie in Forschung und Lehre tätigen Personen fördert,

c)

die Zusammenarbeit mit allen im Steuerwesen tätigen Personen und Institutionen pflegt,

d)

Forschungs- und Entwicklungsaufgaben zur Weiterentwicklung von Lehre und Studium des Steuerrechts wahrnimmt,

e)

steuerrechtliche Fachpublikationen erstellt und fördert,

f)

schriftliche Stellungnahmen zu Themen des Steuerrechts vorlegt,

g)

den Austausch zwischen den Hochschulen unterstützt,

h)

die internationale Zusammenarbeit im Hochschulbereich, mit den ausländischen Finanzverwaltungen und den internationalen sowie europäische Organisationen fördert,

i)

hervorragende Leistungen auf dem Gebiet des Steuerrechts fördert und prämiert.

Auszug aus der Satzung:

§ 3 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist es, Wissenschaft, Forschung, Lehre, Studium sowie Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet des Steuerrechts, der Steuerwissenschaften und angrenzenden Disziplinen ideell und finanziell zum Wohle der Allgemeinheit zu fördern.

 

§ 4 Verwirklichung des Vereinszwecks

Den Satzungszweck verwirklicht der Verein insbesondere dadurch, dass er:

 

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