Schwerpunktthema: PersG / KapG . Bilanzierung / USt / ErbSt / GrESt
Steuerrecht im Wandel: Aktuelle Impulse aus Wissenschaft und Rechtsprechung
Im festlichen Saal der Oranienburg in Nordkirchen stand am 8. Dezember 2025 erneut
das Steuerrecht im Mittelpunkt: Mit der 37. Vortragsveranstaltung setzte das FORUM
Steuerrecht Schloss Nordkirchen e. V. seine traditionsreiche Reihe fort. Im Fokus
der diesjährigen Veranstaltung standen aktuelle Fragestellungen zu Personen- und
Kapitalgesellschaften - von umsatzsteuerlichen Leistungsbeziehungen über bilanzielle
Besonderheiten bis hin zu Entwicklungen in der Erbschaft- und Grunderwerbsteuer.
Das besondere Ambiente bot den passenden Rahmen für einen intensiven fachlichen Austausch,
den wieder einmal eine große Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten.
Nach der Begrüßung durch Prof. Dr. Christoph Uhländer (HSF NRW), 1. Vorsitzender
des FORUM Steuerrecht, eröffnete Prof. Dr. Claudia Hudasch, Lehrbereichsleiterin
für Umsatzsteuer an der HSF NRW, die Vortragsreihe. In ihrem Beitrag nahm sie die
umsatzsteuerlichen Leistungsbeziehungen zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften
und ihren Gesellschaftern in den Blick. Ausgangspunkt war dabei das umsatzsteuerliche
Trennungsprinzip, das sie als zentrales Fundament der umsatzsteuerlichen Beurteilung
herausstellte. Darauf aufbauend erläuterte sie, unter welchen Voraussetzungen Gesellschaften
und Gesellschafter als eigenständige Unternehmer im Sinne des § 2 UStG gelten und
wann ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch vorliegt. Aktuelle Entscheidungen des
EuGH und der nationalen Rechtsprechung zur Unternehmereigenschaft und zur Zurechnung
von Umsätzen bezog sie dabei ebenso ein wie Fragen des Vorsteuerabzugs im Zusammenhang
mit Gründungs- und Einlagevorgängen. Anhand ausgewählter Fallgestaltungen machte
sie die umsatzsteuerlichen Konsequenzen anschaulich deutlich und unterstrich die
besondere Bedeutung einer sorgfältigen Analyse an den Schnittstellen zwischen Ertrag-
und Umsatzsteuerrecht.
Im Anschluss widmete sich LRD Thomas Kirchner, stellvertretender Leiter der HSF NRW,
der Bilanzierung und Besteuerung von Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften
im Unternehmensverbund. Ausgehend von den handels- und steuerrechtlichen Grundlagen
stellte er die unterschiedlichen bilanzrechtlichen Ansätze beider Gesellschaftsformen
vor und arbeitete deren steuerliche Folgen präzise heraus. Deutlich wurde dabei,
wie eng die bilanzielle Behandlung von Beteiligungen mit ihrer rechtlichen Ausgestaltung
und ihrer Funktion im Unternehmensverbund verknüpft ist. Einen besonderen Akzent
setzte Thomas Kirchner bei der Besteuerung thesaurierter Gewinne. Anhand praxisnaher
Beispiele stellte er die unterschiedlichen steuerlichen Wirkungen bei Personen- und
Kapitalgesellschaften gegenüber und verdeutlichte die daraus resultierenden Belastungsunterschiede.
Den Abschluss seines Vortrags bildete ein Überblick über die Neuregelungen des Gesetzes
für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts
Deutschland vom 18. Juli 2025 und deren Auswirkungen auf die steuerliche Belastung
beider Gesellschaftsformen.
Den Schlusspunkt des Vortragsnachmittags setzte Prof. Dr. Matthias Loose, Richter
am Bundesfinanzhof und stellvertretender Vorsitzender des II. Senats. In seinem Vortrag
gab er einen fundierten Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des BFH zu Personen-
und Kapitalgesellschaften in der Erbschaft- und Grunderwerbsteuer. Ausgehend von
den grundlegenden steuerlichen Strukturen ordnete er zentrale Entscheidungen der
jüngeren Rechtsprechung systematisch in den bestehenden Rechtsrahmen ein. Dabei wurde
deutlich, wie maßgeblich gesellschaftsrechtliche Gestaltungen und Beteiligungsstrukturen
die steuerliche Beurteilung prägen. Einen besonderen Schwerpunkt bildeten komplexe
Fragestellungen im Zusammenhang mit Zuwendungen zwischen Gesellschaftern einer Personen-
oder Kapitalgesellschaft sowie Zuwendungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft.
Darüber hinaus griff Matthias Loose die grunderwerbsteuerliche Problematik einer
mittelbaren Änderung im Gesellschafterbestand bei grundbesitzenden Personengesellschaften
auf und verdeutlichte deren erhebliche praktische Relevanz. Insgesamt wurde klar,
dass eine kontinuierliche Beobachtung der Rechtsprechungsentwicklung für die steuerliche
Praxis unerlässlich bleibt.
Mit den inhaltlich dichten und spannenden Vorträgen bot der Nachmittag nicht nur
einen umfassenden Überblick über aktuelle steuerliche Entwicklungen, sondern trotz
der schwierigen Materie zwischendurch immer mal wieder eine feine Prise Humor.
